Bedingungen und Konditionen Testräder

Artikel 1. Legitimation und Zahlung

- Vor der Anmietung muss der Mieter das nachstehende Formular ausfüllen und unterschreiben. Ein gültiger Identitätsnachweis (Reisepass, Führerschein oder Personalausweis) muss vorgelegt werden.
- Der Mietpreis und alle anderen im Zusammenhang mit dem Vertrag fälligen Beträge sind, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, im Voraus in bar oder per Pin zu zahlen.
- Der Mietpreis wird auf der Grundlage der zum Zeitpunkt des Abschlusses des Mietvertrags mit dem Vermieter geltenden Tarife festgelegt, die angegeben sind oder eingesehen werden können.
- Pro Fahrrad ist eine Kaution von 100 € zu hinterlegen, die Sie bei ordnungsgemäßer Rückgabe des Fahrrads zurückerhalten.

Artikel 2: Die Mietdauer

- Der Mietzeitraum ist der Zeitraum zwischen den Tagen/Uhrzeiten des Beginns und der Rückgabe, wie auf dem Formular unten angegeben.
- Eine Verlängerung der Mietzeit kann nur mit Zustimmung des Vermieters und zu den geltenden (Verlängerungs-)Tarifen erfolgen.
- Eine vorzeitige oder zwischenzeitliche Rückgabe des Fahrrades führt zur Beendigung des Vertrages, ohne dass ein Anspruch auf Minderung des im Vertrag genannten oder durch Verlängerung erhöhten Mietpreises besteht. Eine Rückerstattung des Mietpreises erfolgt daher nicht.
- Das Fahrrad und die anderen Produkte müssen spätestens zu der im Formular angegebenen Rückgabezeit an die Adresse des Vermieters zurückgegeben werden.
- Wird die ursprüngliche oder verlängerte Mietdauer um mehr als 2 Stunden überschritten, weil das Fahrrad nicht rechtzeitig an die Adresse des Vermieters zurückgegeben wird, wird die Miete bis zur Rückgabe oder Entgegennahme des Fahrrads durch den Vermieter zu den in Artikel 1 genannten Tarifen fortgesetzt, zuzüglich einer Vertragsstrafe in Höhe des Tagessatzes für jeden Tag, an dem das Fahrrad verspätet zurückgegeben oder entgegengenommen wird, und unbeschadet der Kosten und Schäden, die dem Vermieter entstehen.


Artikel 3: Verwendung

- Fahrräder werden in gutem Zustand und sauber ausgegeben, Mieter wird vor der Abreise zu überprüfen.
- Der Mieter ist zu jeder Zeit für das gemietete Fahrrad verantwortlich und muss es mit Sorgfalt behandeln und alle Vorkehrungen gegen Beschädigung, Verlust oder Diebstahl treffen.
- Das Fahrrad und die anderen Produkte dürfen nur entsprechend ihrem normalen Verwendungszweck genutzt werden und müssen in einwandfreiem Zustand zurückgegeben werden.
- Wenn das Fahrrad nicht in gutem Zustand und sauber zurückgegeben wird, muss der Mieter eine Reinigungsgebühr von 15 € pro Fahrrad zahlen.
- Alle Gebühren und Steuern im Zusammenhang mit der Nutzung des Fahrrads gehen zu Lasten des Mieters. Ebenso gehen alle mit der Nutzung verbundenen Kosten wie Lagerung, Wartung und Reparaturen zu seinen Lasten.

Artikel 4: Haftung

- Der Fahrer/Mieter ist zu jeder Zeit verantwortlich und haftbar für Beschädigung, Verlust oder Diebstahl der Fahrräder oder von Teilen davon sowie für Schäden an Dritten während des Einfahrens, der Probefahrt und der Nutzung eines Fahrrads sowie bei der Nutzung anderer Produkte des Vermieters.
- Der Vermieter kann nicht für Schäden, Verletzungen des Fahrers oder Dritter haftbar gemacht werden.
- Der Vermieter haftet nicht für direkte oder indirekte Schäden, einschließlich Körperverletzungen oder deren Folgen, Folgeschäden und Handelsverluste, die im Zusammenhang mit der Nutzung des Fahrrads entstehen, und der Mieter muss den Vermieter daher jederzeit für solche Schäden entschädigen.
- Der Vermieter kann nicht für das Nichterscheinen von Aktivitäten Dritter verantwortlich gemacht werden.

Artikel 5 Verhütung von Schäden und Diebstahl

- Die Fahrräder dürfen unter keinen Umständen vom Mieter eingestellt werden. Dies kann zu Schäden an Kettenschaltung, Kette, Ritzeln, Hinterrad und Rahmen führen.
- Der Mieter darf ohne ausdrückliche Zustimmung des Vermieters Dritten nicht erlauben, mit den gemieteten Fahrrädern zu fahren.
- Lässt der Mieter zu, dass gemietete Fahrräder von Nichtmietern benutzt werden, zieht der Vermieter mindestens die Kaution als Entschädigung ein.
- Fahrräder sollten nie unbeaufsichtigt gelassen werden, auch wenn sie abgeschlossen sind.
- Für platte oder defekte Reifen ist immer der Mieter verantwortlich.

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